FAQ
Wir geben Antworten auf Ihre Fragen.
Was Sie schon immer rund um unsere Gebäudereinigung wissen wollten...
- per E-Mail an die Adresse, an die wir auch das Angebot geschickt haben
- per Post an die Rechnung des Vertragspartners. Eine davon abweichende Rechnungsadresse müssen Sie bei Vertragsabschluss angeben.
Sonderreinigungen stellen wir Ihnen dann in Rechnung, wenn wir nach den Arbeiten den Abnahmeschein für die Arbeiten bekommen haben. Auf dem Sonderauftrag bestätigen Sie als unser Kunde mit Ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Menge der Sondereinheiten (Stunden, Quadratmeter, etc.).
Sollten Sie die Abnahme nicht selber vor Ort machen können und ist es entsprechend mit Ihnen vereinbart, bestätigen unsere Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift und Datum die ordentliche Ausführung der Arbeiten. Sie überreichen Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt den Durchschlag des Sonderauftrags. Haben wir mehrere Verträge miteinander (beispielsweise Unterhalts- und Glasreinigung, Hygieneartikel, Waschservice, etc.), stellen wir die Leistungen monatlich zusammen in Rechnung.