FAQ

Wir geben Antworten auf Ihre Fragen.

Was Sie schon immer rund um unsere Gebäudereinigung wissen wollten...

Unterhaltsreinigungen rechnen wir mit der Monatspauschale ab, die wir zu Vertragsbeginn mit unseren Kunden vereinbart haben. Deshalb ist es auch nicht möglich, Rechnungen für einzelne Tage oder Stunden zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Monatsanfang für den Folgemonat.
 
Nehmen wir unsere Reinigungsarbeiten nicht am Monatsanfang auf, berechnen wir den Monat anteilig nach der Zahl der Tage, die wir für Sie tätig waren. Dabei verwenden wir folgende Formel: vereinbarte Monatspauschale / Soll-Tage x Ist-Tage
Bei der Beauftragung können Sie angeben, welche Art der Rechnungszustellung Sie bevorzugen: 
  • per E-Mail an die Adresse, an die wir auch das Angebot geschickt haben
  • per Post an die Rechnung des Vertragspartners. Eine davon abweichende Rechnungsadresse müssen Sie bei Vertragsabschluss angeben.

Sonderreinigungen stellen wir Ihnen dann in Rechnung, wenn wir nach den Arbeiten den Abnahmeschein für die Arbeiten bekommen haben.  Auf dem Sonderauftrag bestätigen Sie als unser Kunde mit Ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Menge der Sondereinheiten (Stunden, Quadratmeter, etc.).

Sollten Sie die Abnahme nicht selber vor Ort machen können und ist es entsprechend mit Ihnen vereinbart, bestätigen unsere Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift und Datum die ordentliche Ausführung der Arbeiten. Sie überreichen Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt den Durchschlag des Sonderauftrags. Haben wir mehrere Verträge miteinander (beispielsweise Unterhalts- und Glasreinigung, Hygieneartikel, Waschservice, etc.), stellen wir die Leistungen monatlich zusammen in Rechnung. 

Laufende Unterhaltsreinigungen lassen sich sehr schnell und effizient pauschal abrechnen. Der Abrechnungsvorgang funktioniert weitgehend fehlerfrei und so gut wie automatisch. Würden wir hingegen nach Tagen oder Stunden abrechnen, wäre das aufwändig und ineffizient. Außerdem nähme die Fehleranfälligkeit zu. Bei dieser Abrechnungsvariante benötigten wir zudem die Stundennachweise unserer Mitarbeiter, die meist erst nach Monatsende eintreffen. Dies alles würde die Abrechnung deutlich verzögern, so dass weder unsere Kunden noch wir zeitnah die Summen verbuchen können. Außerdem würde es die Kosten sowohl für uns als auch für unsere Kunden unnötig in die Höhe treiben.
 
Außerdem stellen sich weitere Fragen, wenn wir nicht mit Monatspauschale abrechen: Was passiert, wenn die Stundennachweise nicht rechtzeitig abgegeben werden, wenn vereinbarte Reinigungszeiten über- oder unterschritten werden, der Kunde die aufgezeichneten Stunden angezweifelt? Um für Sie und uns so viel Transparenz wie möglich zu schaffen, rechnen wir Unterhaltsreinigungen nur pauschal ab. 
Von der pauschalen Abrechnung ausgenommen sind Einzelaufträge ohne festes Reinigungsdatum (z.B. die Reinigung von Veranstaltungsräumen mit Arbeiten nach Belegungsplan). Darüber können wir bei Vertragsabschluss gerne miteinander sprechen. 
Fällt ein Feiertag auf einen Reinigungstag, senkt das nicht die monatliche Pauschale. Soll Ihr Gebäude auch an Feiertagen gereinigt werden, müssen wir dies ausdrücklich vertraglich vereinbaren. Ansonsten sind unsere Mitarbeitenden an Feiertagen nicht im Einsatz. Ein Anspruch auf eine dementsprechend reduzierte monatliche Pauschale besteht dadurch nicht. (siehe auch EntgFG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz). Soll eine Reinigung wegen eines Feiertags vorgezogen oder nachgeholt werden, berechnen wir diese zusätzlich in Höhe einer Tagespauschale (monatliche Pauschale/Solltage). Unsere Mitarbeiter erhalten diese Arbeiten gleichermaßen zusätzlich vergütet.
Eine Gutschrift von Schließzeiten ist nicht vorgesehen. Wir können in dieser Zeit aber andere Arbeiten übernehmen, die in Ihrem regulären Vertrag nicht enthalten sind und die unsere regulären Reinigungskräften in ihrer üblichen Arbeitszeit ausführen können.
 
Bitte informieren Sie uns 12 Arbeitstage im Voraus von gewünschten Änderungen wegen Schließzeiten in Ihrem Unternehmen. 
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